FYI.

This story is over 5 years old.

fans

Nach Gerichtsurteil: Ist Pyrotechnik wirklich kein Verbrechen?

Das Landgericht Münster hat ein Verfahren wegen Pyrotechnik gegen einen Osnabrücker Ultra eingestellt. Laut Gesetz ist Pyrotechnik eigentlich kein Verbrechen—es gibt aber viele Ausnahmen.
Foto: Imago

Im März 2014 wurden beim Derby zwischen Preußen Münster und dem VfL Osnabrück mehrere Pyrofackeln im Auswärtsblock gezündet. Der Fall kam vor das Amtsgericht Münster: Ein Osnabrücker Fan wurde zu einer vierstelligen Geldstrafe verurteilt, weil er den Einsatz der Pyros koordiniert und damit einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz begangen hat. Der Fan ging in Berufung. Anfang der Woche wurde das Verfahren dann vom Landgericht Münster eingestellt.

Anzeige

Kurz vor Spielbeginn wurden damals die Pyrofackeln in den Innenraum des Stadions gehalten. Dem Gericht nach war die Gefahr einer Verletzung durch Hitze daher wenig wahrscheinlich. Ein Vorsatz zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung anderer Personen konnte dem Angeklagten auch nicht nachgewiesen werden, da sich dieser selbst im Rauch und in Mitten einer Gruppe von Freunden befand. Ein Sachverständiger hatte zudem in einem Gutachten erklärt, dass man nicht feststellen konnte, ob es trotz der großen Rauchentwicklung überhaupt zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung durch die eingesetzte Pyrotechnik gekommen ist. Die in der Seenot- und Bergrettung üblichen Fackeln waren überwiegend "CE-geprüft" und somit legal zu kaufen. Und: In Deutschland ist es grundsätzlich nicht strafbar, wenn jemand über dem 18. Lebensjahr außerhalb geschlossener Räume im Freien Pyrotechnik zündet.

Also Feuer frei? Nein—das Abbrennen von Pyrotechnik ist nicht automatisch erlaubt. „Es kommt in jedem einzelnen Fall darauf an, was die Staatsanwaltschaft konkret anklagt", erklärt Dr. Andreas Hüttl, Strafverteidiger aus Hannover und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte, der den Angeklagten in beiden Instanzen verteidigte. In allen deutschen Stadien, wie auch in Münster, ist das Abbrenen von pyrotechnischen Gegenständen zudem durch die Stadionordnung verboten. Dann kommt es meistens zu einem Bußgeld und ein Stadionverbot droht ebenfalls.

Anzeige

Die Fans des VfL Osnabrück beim Spiel in Münster

Der eigentlich korrekte Slogan „Pyrotechnik ist kein Verbrechen" ist mit einem großen Sternchen und jeder Menge Kleingedrucktem versehen. Trotz rechtlicher Grauzonen und grundsätzlicher Legalität von Pyro-Fackeln hängt es von der Anklage, der konkreten Art-und Weise der Verwendung und der Auslegung des Gerichts ab, ob Pyrotechnik wirklich kein Verbrechen ist. „Man kann definitiv nicht sagen: Jungs ihr könnt nach dieser Gerichtsentscheidung zünden wie ihr wollt", erklärt Fananwalt Dr. Hüttl im Gespräch mit VICE Sports. In Niedersachsen gibt es beispielsweise die "Niedersächsische Versammlungssammlungsstätten Verordnung", nach der Pyros im Stadion klar verboten und als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bestraft werden. Immer wieder kommt es auch zu Verurteilungen wegen versuchter- oder vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung oder wegen verschiedener Vergehen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Die Rechtsprechung in Deutschland ist einigermaßen uneinheitlich. In vielen jüngeren Fällen konnte die Gesundheitsgefährdung anderer Personen vor Gericht nicht festgestellt werden—was oft zu Freisprüchen oder Einstellungen der Verfahren führte. Bisher wurde diese Gefährdung der Gesundheit durch das Rauchaufkommen meist einfach vorausgesetzt. Die Bewertung durch Sachverständige könnte das nun ändern. „Als Resümee könnte man momentan ziehen, dass es keine gefestigte Rechtsprechung gibt. Aber je nach Fall kann es eben doch zu glimpflicheren Verfahrensbeendigungen kommen, als es einige Medienpublikationen und Äußerungen von Polizeisprechern darstellen", so Dr. Hüttl. Die Belastungen durch langandauernde Verfahren, Stadionverbote, Anwaltskosten und Bußgeldern sind dennoch für die Fans erheblich. „Mögliche Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen sind auch nach wie vor erhebliche Risiken die zündelnde Fußballfans auf sich nehmen", weiß der Fananwalt.Nach dem Derby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig gab es sogar Hausdurchsuchungen wegen Pyro-Vergehen.

Klar geregelt ist hingegen die Handhabe mit Pyrotechnik ohne Zulassung und Zertifikat—etwa aus ausländischen Internetshops. Diese Fackeln sind immer illegal, selbst wenn nichts brennt. Eine Verfahrenseinstellung wie beim Fall in Münster wird dann nicht zu erreichen sein. Das gilt auch für das Werfen von Pyrofackeln oder Böllern, wie Hüttl erklärt: „Wird jemand dabei erwischt ist ein bedingter Vorsatz doch als eher wahrscheinlich anzunehmen. Das ist einfach nur dumm."

In Österreich oder Norwegen können Pyroshows von Fans anders als in Deutschland teilweise legal angemeldet werden. Ein Umdenken nach den vom DFB abgebrochenen Verhandlungen mit den Fansvor einigen Jahren ist erstmal aber nicht zu erwarten. „Eine Legalisierung würde aber Sinn machen", gibt Dr. Hüttl zu bedenken. „Trotz Verboten, Repression und Strafen gibt es diese Vorfälle immer noch. Eine geregelte Anwendung würde die Kriminalisierung der Handelnden überwinden und die bestehenden Risiken erheblich minimieren."

Folgt Benedikt bei Twitter: @BeneNie